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Versicherungswerte

Wer seinen Oldtimer oder sein Liebhaberfahrzeug versichern will, stößt auf verschiedene Begriffe, die den Wert eines Oldtimers beziffern.

Marktwert

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges auf dem Käufer-/Verkäufermarkt. Es handelt sich in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt, also um den Wert, zu welchen die Fahrzeuge gehandelt werden.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen.

Wiederherstellungswert

Der Marktwert reicht oft nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten im Schadenfall auszugleichen. Diese Lücke kann mit der Vereinbarung des „Wiederherstellungswertes“ geschlossen werden. Es werden dabei die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten bis zum versicherten Wiederherstellungswert entschädigt.

Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.