BELMOT®

Allgefahren-Versicherung

Weit mehr als Vollkasko

Die Allgefahren-Versicherung von BELMOT® Austria umfasst die Grunddeckung

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl, Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Versicherungsschutz bei Kollision mit Tieren aller Art
  • Leistungen bei Tierbissschäden inklusive aller Folgeschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Mut- und böswillige Handlungen
  • Transportmittelunfall, z.B. bei Unfall des Transportfahrzeugs Ihres Oldtimers auf dem Weg zu einer Rallye
  • Vandalismus
  • Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (ausser bei Alkohol, Drogen und grober fahrlässiger Herbeiführung von Diebstahl)
  • Vorsorgeversicherung für Wertsteigerung bis zu 10% (bzw. sogar bis 20%, wenn das Wertgutachten im Versicherungsfall nicht älter ist als zwei Jahre)
  • Für Glasbruchschäden nur 150 Euro Selbstbehalt – unabhängig vom vertraglich festgelegten Selbstbehalt
  • Keine Rückstufung im Schadenfall

und leistet darüber hinaus auch bei

  • Kollisionsschäden (gemäß Vollkasko-Versicherung),
  • zusätzlich sind sämtliche mechanische Schädigung im Sinne von Bruchschäden, Betriebsschäden und Motorschäden des Fahrzeuges versichert (z.B. versehentliches Verschalten, Beschädigung der Aufhängung nach dem Durchfahren eines Schlagloches, etc.)

BELMOT® Austria ist zu 100% transparent. Alles was nicht versichert ist, nennen wir explizit beim Namen!

BELMOT® AUSTRIA

Mögliche Erweiterungen

Erweitern Sie den Versicherungsschutz für Ihren Klassiker ganz nach Ihren Wünschen:

  • Restaurierungsversicherung: Der spezielle Schutz für die Phasen einer Restaurierung.
  • Wechselkennzeichenregelung: Das wert-/prämienmäßig höchste Fahrzeug wird mit der Allgefahren-Deckung berechnet, die anderen Fahrzeuge mit der Grunddeckung. Somit ist der Klassiker, der mit dem Wechselkennzeichen bewegt wird, automatisch über die Allgefahren-Deckung versichert.
  • Fahrzeugsammlungen (Fuhrparkregelung): Sie besitzen mehrere Fahrzeuge (zugelassen oder nicht) – wir versichern alle, fahrzeugübergreifend über einen einzigen Vertrag – egal wie viele.
  • Versicherung zum laut Gutachten vertraglich vereinbarten Wiederbeschaffungswert möglich.

Die Besonderheiten und wesentlichen Unterschiede zwischen Grunddeckung und Allgefahren-Versicherung entnehmen Sie bitte dem Leistungsvergleich.

Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.