Allgefahren-Versicherung
Weit mehr als Vollkasko
Die Allgefahren-Versicherung von BELMOT® Austria umfasst die Grunddeckung
- Brand und Explosion
- Diebstahl, Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Glasbruch
- Versicherungsschutz bei Kollision mit Tieren aller Art
- Leistungen bei Tierbissschäden inklusive aller Folgeschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Mut- und böswillige Handlungen
- Transportmittelunfall, z.B. bei Unfall des Transportfahrzeugs Ihres Oldtimers auf dem Weg zu einer Rallye
- Vandalismus
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (ausser bei Alkohol, Drogen und grober fahrlässiger Herbeiführung von Diebstahl)
- Vorsorgeversicherung für Wertsteigerung bis zu 10% (bzw. sogar bis 20%, wenn das Wertgutachten im Versicherungsfall nicht älter ist als zwei Jahre)
- Für Glasbruchschäden nur 150 Euro Selbstbehalt – unabhängig vom vertraglich festgelegten Selbstbehalt
- Keine Rückstufung im Schadenfall
und leistet darüber hinaus auch bei
- Kollisionsschäden (gemäß Vollkasko-Versicherung),
- zusätzlich sind sämtliche mechanische Schädigung im Sinne von Bruchschäden, Betriebsschäden und Motorschäden des Fahrzeuges versichert (z.B. versehentliches Verschalten, Beschädigung der Aufhängung nach dem Durchfahren eines Schlagloches, etc.)
BELMOT® Austria ist zu 100% transparent. Alles was nicht versichert ist, nennen wir explizit beim Namen!
Mögliche Erweiterungen
Erweitern Sie den Versicherungsschutz für Ihren Klassiker ganz nach Ihren Wünschen:
- Restaurierungsversicherung: Der spezielle Schutz für die Phasen einer Restaurierung.
- Wechselkennzeichenregelung: Das wert-/prämienmäßig höchste Fahrzeug wird mit der Allgefahren-Deckung berechnet, die anderen Fahrzeuge mit der Grunddeckung. Somit ist der Klassiker, der mit dem Wechselkennzeichen bewegt wird, automatisch über die Allgefahren-Deckung versichert.
- Fahrzeugsammlungen (Fuhrparkregelung): Sie besitzen mehrere Fahrzeuge (zugelassen oder nicht) – wir versichern alle, fahrzeugübergreifend über einen einzigen Vertrag – egal wie viele.
- Versicherung zum laut Gutachten vertraglich vereinbarten Wiederbeschaffungswert möglich.
Die Besonderheiten und wesentlichen Unterschiede zwischen Grunddeckung und Allgefahren-Versicherung entnehmen Sie bitte dem Leistungsvergleich.